Verbindungsrinne für Faltpavillon (kurz)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
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- Artikel-Nr.: 1401000171
Hier handelt es sich um einen Zusatzartikel für unsere Falt-Pavillions:
Mit der Verbindungsrinne in 3 m Länge können zwei Falt-Pavillons an den kurzen Seiten miteinander verbunden werden. So kommt zwischen den Faltzelten kein Regen an der Traufkante nach unten, sondern kann nach links und rechts ablaufen.
Hier handelt es sich um einen Zusatzartikel für unsere Falt-Pavillions:
Mit der Verbindungsrinne in 3 m Länge können zwei Falt-Pavillons an den kurzen Seiten miteinander verbunden werden. So kommt zwischen den Faltzelten kein Regen an der Traufkante nach unten, sondern kann nach links und rechts ablaufen.
Zahlung, Lieferung, Selbstabholung, Haftung und mehr
Mietanfrage und Angebot
Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen zu Zahlungsmodalitäten, Mietkaution, Anlieferung durch den Vermieter, Selbstabholung durch Sie als Mieter, Möglichkeiten eines Paket-/Speditionsversandes und Haftungsfragen.
Zahlung
Die Zahlungsvereinbarung wird im Mietvertrag festgelegt.
In der Regel ist eine Zahlung mindestens drei Werktage vor Mietbeginn per Überweisung oder bei in bar bei Übernahme der Mietartikel durch den Mieter bei Mietbeginn.
Bei Selbstabholungen durch den Mieter ist in der Regel auch eine Kartenzahlung möglich. Geschäftskunden bieten wir gerne nach Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung an.
Kaution
Eine eventuell anfallende Mietkaution können Sie dem Angebot entnehmen.
Lieferung
Gerne bieten wir eine Anlieferung und Abholung der Mietartikel an. Damit übernehmen wir den Transport und die Logistik für Sie als Mieter.
Die Konditionen richten sich nach der Entfernung und der Fahrzeit von unserem Lager in 42799 Leichlingen zum Lieferort. In unserem näheren Umfeld (Regionen Köln, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Düsseldorf, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Solingen, Remscheid, Wuppertal) sowie in den benachbarten Regionen (Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim/Ruhr, Bochum, Ennepe-Ruhr-Kreis) können Sie so mit sehr attraktiven Konditionen rechnen. Aber auch weitere Entfernung bestreiten wir gerne für Sie.
Abhängig von der Art des Mietartikels und der Menge der Mietartikel müssen wir neben dem Fahrer einen weiteren Mitarbeiter für die Lieferung einplanen. Entsprechend gestalten sich dann die Liefergebühren. Sofern Sie vor Ort Hilfestellung bei der Annahme und dem Transport der Mietartikel bereitstellen, berücksichtigen wir dies gerne zu Ihren Gunsten in der Kalkulation. Bitte informieren Sie uns vorab.
Die genauen Konditionen weisen wir im individuellen für Sie erstellten Angebot/Mietvertrag transparent aus.
Die Liefer- und Abholzeitfenster (von/bis) vereinbaren wir im Angebot/Mietvertrag miteinander. Bitte nennen Sie uns einen Ansprechpartner mit Handynummer für den Liefer- und Abholzeitraum, damit wir bei Verzögerungen/Abstimmungen Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.
Lieferung per Paketversand oder Spedition
Bei vielen unserer Artikel bieten wir Ihnen bei größeren Entfernungen gerne einen Versand per Paketdienst oder Spedition (je nach Artikelgröße/-volumen) deutschlandweit an. Eine entsprechende Preisauskunft können wir Ihnen nur individuell berechnen.
Selbstabholung
Gerne können Sie die Mietartikel (ausnahmen in der Artikelbeschreibung und im Angebot angegeben) bei uns am Lager in Leichlingen (bei Leverkusen/Solingen nahe der A3) selber abholen.
Die Packmaße der jeweiligen Artikel finden Sie in den Artikelinformationen oder wir geben Ihnen diese auf Nachfrage gerne weiter. Bitte sorgen Sie im eigenen Interesse vorab dafür, dass das von Ihnen ausgewählte Transportfahrzeug groß genug für den Transport der Mietartikel ist und der Transport in der vorgesehenen Weise rechtlich zulässig ist. Bitte denken Sie zudem daran das passende Sicherungsmaterial (Decken, Spanngurte o.ä.) mitzuführen. Bei Bedarf und Verfügbarkeit helfen wir Ihnen gerne mit passendem Material aus.
Haftung
Die Haftung für verursachte Schäden und Verluste an und von Mietgegenständen liegt beim Mieter. Bitte nehmen Sie daher Ihre Obhutspflicht für die von Ihnen gemieteten Artikel vollumfänglich wahr und sorgen Sie für notwendige Sicherungsmaßnahmen (wie Verkehrssicherungspflicht und Bewachung/Sicherung bei Nutzung der Mietartikel auf öffentlich zugänglichen Flächen oder Anlagen).