Hüpfburg Clown
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- Artikel-Nr.: 1401000025
Ihnen lacht ein riesiges Clowngesicht zu? Richtig, das ist unsere Clown-Hüpfburg.
Der große Plastik-Freund ist der Renner bei den Kids: Egal ob auf einer Hochzeit oder für ein Highlight auf dem Kindergeburtstag oder beim Kindergartenfest. Leihen Sie die Hüpfburg Clown doch auch für Ihr nächstes Event!
Mit diesem Artikel machen Sie nichts falsch. Die Hüpfburg verfügt über ein Sonnen- und Regendach, sodass das Wetter Ihnen hier schonmal keinen Strich durch die Rechnung machen kann.
Unsere Alterempfehlung für diese Hüpfburg ist Kinder ab 3 Jahre. Insgesamt ist auf der Burg für 8 – 10 kleinere Kinder oder 7 – 8 ältere Kinder oder Teenager Platz zum hüpfen, springen und toben.
Wir liefern die Hüpburg an, bauen sie auf. Auch der Abbau und die Abholung erledigen wir für Sie. Bei diesem Artikel sind dabei 40 km der Gesamt-Fahrtstrecke und 1 Stunde Fahrtzeit inklusive.*
Auf Wunsch können wir Ihnen auch unser nettes, engagiertes und kinderfreundliches Betreuungspersonal zur Verfügung stellen.
Die Grundfläche unserer Hüpfburg Clown beträgt 4 x 5 Meter. Als Aufstellfläche sollten Sie ca. 5 x 7m zur Verfügung haben.
Lieferung & Abholung: | * 40 km und 1 Std. Fahrtzeit inklusive (der Gesamtfahrstrecke für Lieferung und Abholung), darüber hinaus 0,37 € je zu fahrendem km und 23,00 € je Mitarbeiterstunde (Fahrtzeit) |
Auf- & Abbau: | inklusive |
Betreuungspersonal: | auf Anfrage |
Grundfläche Breite: | 4m |
Grundfläche Tiefe: | 5m |
Aufstellfläche Breite: | 5m |
Aufstellfläche Tiefe: | 7m |
mit Dach: | ja |
Altersempfehlung (Kinder): | ab 3 Jahren |
Stromanschluss: | erforderlich |
Strombedarf: | 1x 230V |
Empfohlene Anzahl Kinder: | 8 - 10 |
Ihnen lacht ein riesiges Clowngesicht zu? Richtig, das ist unsere Clown-Hüpfburg.
Der große Plastik-Freund ist der Renner bei den Kids: Egal ob auf einer Hochzeit oder für ein Highlight auf dem Kindergeburtstag oder beim Kindergartenfest. Leihen Sie die Hüpfburg Clown doch auch für Ihr nächstes Event!
Mit diesem Artikel machen Sie nichts falsch. Die Hüpfburg verfügt über ein Sonnen- und Regendach, sodass das Wetter Ihnen hier schonmal keinen Strich durch die Rechnung machen kann.
Unsere Alterempfehlung für diese Hüpfburg ist Kinder ab 3 Jahre. Insgesamt ist auf der Burg für 8 – 10 kleinere Kinder oder 7 – 8 ältere Kinder oder Teenager Platz zum hüpfen, springen und toben.
Wir liefern die Hüpburg an, bauen sie auf. Auch der Abbau und die Abholung erledigen wir für Sie. Bei diesem Artikel sind dabei 40 km der Gesamt-Fahrtstrecke und 1 Stunde Fahrtzeit inklusive.*
Auf Wunsch können wir Ihnen auch unser nettes, engagiertes und kinderfreundliches Betreuungspersonal zur Verfügung stellen.
Die Grundfläche unserer Hüpfburg Clown beträgt 4 x 5 Meter. Als Aufstellfläche sollten Sie ca. 5 x 7m zur Verfügung haben.
Häufige Fragen zur Lieferung/Abholung und weiteren Dienstleistungen
Von der Lieferung und der Abholung sind 40km der gesamten Fahrstrecke und 1 Std. der Fahrtzeit, die für die Lieferung und Abholung insgesamt erforderlich ist, im Preis enthalten. Wir fahren bei der Lieferung zu Ihnen hin und wieder zurück. Ebenso bei der Abholung. Insofern werden die genannten Gratis-km und die freie Fahrzeit auf alle vier Fahrten angerechnet.
Beispiele:
Die Lieferung und Abholung bei der Miete einer Hüpfburg innerhalb Leichlingens und nach Langenfeld, Burscheid und die naheliegenden Stadteile von Leverkusen und Solingen ist also komplett im Mietpreis enthalten!
40km der Fahrstrecke und 1 Std. freie Fahrtzeit rechnen wir bei allen Strecken immer zu Ihren Gunsten an. Darüber hinaus kostet jeder zu fahrende Kilometer 0,37 € und jede zu fahrende Mitarbeiter-Stunde 23,00 €. Somit ist eine Lieferung und Abholung der Hüpfburg im näheren Umkreis (z.B. nach Köln, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Bergisch Gladbach oder in den Kreis Mettmann) preislich sehr attraktiv.
Die exakten Liefergebühren weisen wir Ihnen in Ihrem individuellen Angebot transparent und nachvollziehbar aus!
Sofern Sie nicht selber eine Aufsichtsperson bereitstellen können oder wollen, können wir Ihnen gerne eine Betreuungsperson gegen Aufpreis zusätzlich mit anbieten. Fragen Sie dies gerne mit an.
Häufige Fragen zu Hüpfburgen
Die empfohlene Personenanzahl können Sie der Artikelbeschreibung entnehmen. Dies sind Erfahrungswerte von unserer Seite. Es kommt aber immer auf das Nutzerverhalten an, ob wirklich so viele Kinder und Jugendliche die Hüpfburg gleichzeitig nutzen können. Im Zweifel können Sie dies während Ihrer Veranstaltung am besten selber einschätzen.
Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden. Die Kinder oder Nutzer sollten keine spitzen Gegenstände mit sich tragen, Auch das Ablegen von Brillen oder Schmuck trägt zur Sicherheit aller bei.
Auf unseren Spielgeräten darf nicht gegessen oder getrunken werden.
Eine vom Mieter beauftragte verantwortliche Person sollte immer ein Auge auf die Hüpfburg haben, damit nicht zu wild getobt wird, keiner zu Schaden kommen kann und somit alle Spaß haben können. Gegebenenfalls muss der Einlass reguliert werden, damit die Hüpffläche nicht zu voll wird. Bei Bedarf stellen wir gegen Aufpreis gerne eine Betreuungsperson zur Verfügung, die auf Einhaltung aller Regeln und der Sicherheitsanforderungen achtet.
Wichtig:
Im Falle von plötzlichen starken Wetterumbrüchen wie Sturm oder Starkregen, sorgen Sie bitte im Rahmen Ihrer Obhutspflicht dafür, dass niemand mehr auf dem Gerät spielt und der Mietartikel zusätzlich gesichert – im Zweifel abgebaut wird.
Grundsätzlich können unsere Hüpfburgen bei leichterem Regen weiter laufen. Wenn die Hüpffläche nass ist, sollte aber besser die Nutzung unterbleiben. Bei etwas mehr Regen sollte die Nutzung eingestellt werden und das Hüpfburggebläse vor zu viel Feuchtigkeit gesichert werden.
Eine Bitte:
Wenn die Hüpfburg während Ihrer Veranstaltung nass geworden ist, es aber zum Ende hin wieder aufgehört hat zu regnen, sollten Sie die Hüfburg in jedem Fall wieder in den aufgeblasenen Zustand versetzen. Nur so kann Wasser anständig ablaufen und die Trocknung effektiv beginnen.
Lieferung & Abholung: | * 40 km und 1 Std. Fahrtzeit inklusive (der Gesamtfahrstrecke für Lieferung und Abholung), darüber hinaus 0,37 € je zu fahrendem km und 23,00 € je Mitarbeiterstunde (Fahrtzeit) |
Auf- & Abbau: | inklusive |
Betreuungspersonal: | auf Anfrage |
Grundfläche Breite: | 4m |
Grundfläche Tiefe: | 5m |
Aufstellfläche Breite: | 5m |
Aufstellfläche Tiefe: | 7m |
mit Dach: | ja |
Altersempfehlung (Kinder): | ab 3 Jahren |
Stromanschluss: | erforderlich |
Strombedarf: | 1x 230V |
Empfohlene Anzahl Kinder: | 8 - 10 |
Zahlung, Lieferung, Selbstabholung, Haftung und mehr
Mietanfrage und Angebot
Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen zu Zahlungsmodalitäten, Mietkaution, Anlieferung durch den Vermieter, Selbstabholung durch Sie als Mieter, Möglichkeiten eines Paket-/Speditionsversandes und Haftungsfragen.
Zahlung
Die Zahlungsvereinbarung wird im Mietvertrag festgelegt.
In der Regel ist eine Zahlung mindestens drei Werktage vor Mietbeginn per Überweisung oder bei in bar bei Übernahme der Mietartikel durch den Mieter bei Mietbeginn.
Bei Selbstabholungen durch den Mieter ist in der Regel auch eine Kartenzahlung möglich. Geschäftskunden bieten wir gerne nach Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung an.
Kaution
Eine eventuell anfallende Mietkaution können Sie dem Angebot entnehmen.
Lieferung
Gerne bieten wir eine Anlieferung und Abholung der Mietartikel an. Damit übernehmen wir den Transport und die Logistik für Sie als Mieter.
Die Konditionen richten sich nach der Entfernung und der Fahrzeit von unserem Lager in 42799 Leichlingen zum Lieferort. In unserem näheren Umfeld (Regionen Köln, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Düsseldorf, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Solingen, Remscheid, Wuppertal) sowie in den benachbarten Regionen (Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim/Ruhr, Bochum, Ennepe-Ruhr-Kreis) können Sie so mit sehr attraktiven Konditionen rechnen. Aber auch weitere Entfernung bestreiten wir gerne für Sie.
Abhängig von der Art des Mietartikels und der Menge der Mietartikel müssen wir neben dem Fahrer einen weiteren Mitarbeiter für die Lieferung einplanen. Entsprechend gestalten sich dann die Liefergebühren. Sofern Sie vor Ort Hilfestellung bei der Annahme und dem Transport der Mietartikel bereitstellen, berücksichtigen wir dies gerne zu Ihren Gunsten in der Kalkulation. Bitte informieren Sie uns vorab.
Die genauen Konditionen weisen wir im individuellen für Sie erstellten Angebot/Mietvertrag transparent aus.
Die Liefer- und Abholzeitfenster (von/bis) vereinbaren wir im Angebot/Mietvertrag miteinander. Bitte nennen Sie uns einen Ansprechpartner mit Handynummer für den Liefer- und Abholzeitraum, damit wir bei Verzögerungen/Abstimmungen Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.
Lieferung per Paketversand oder Spedition
Bei vielen unserer Artikel bieten wir Ihnen bei größeren Entfernungen gerne einen Versand per Paketdienst oder Spedition (je nach Artikelgröße/-volumen) deutschlandweit an. Eine entsprechende Preisauskunft können wir Ihnen nur individuell berechnen.
Selbstabholung
Gerne können Sie die Mietartikel (ausnahmen in der Artikelbeschreibung und im Angebot angegeben) bei uns am Lager in Leichlingen (bei Leverkusen/Solingen nahe der A3) selber abholen.
Die Packmaße der jeweiligen Artikel finden Sie in den Artikelinformationen oder wir geben Ihnen diese auf Nachfrage gerne weiter. Bitte sorgen Sie im eigenen Interesse vorab dafür, dass das von Ihnen ausgewählte Transportfahrzeug groß genug für den Transport der Mietartikel ist und der Transport in der vorgesehenen Weise rechtlich zulässig ist. Bitte denken Sie zudem daran das passende Sicherungsmaterial (Decken, Spanngurte o.ä.) mitzuführen. Bei Bedarf und Verfügbarkeit helfen wir Ihnen gerne mit passendem Material aus.
Haftung
Die Haftung für verursachte Schäden und Verluste an und von Mietgegenständen liegt beim Mieter. Bitte nehmen Sie daher Ihre Obhutspflicht für die von Ihnen gemieteten Artikel vollumfänglich wahr und sorgen Sie für notwendige Sicherungsmaßnahmen (wie Verkehrssicherungspflicht und Bewachung/Sicherung bei Nutzung der Mietartikel auf öffentlich zugänglichen Flächen oder Anlagen).